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05.07.22

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Die Überbrückungshilfe III Plus – was ändert sich? Was wird gefördert?

Es gibt Neuigkeiten von der überbrückungshilfe und weiteren staatlichen Unterstützungsangeboten. In aller Kürze: Die bewährten Förderbedingungen bleiben in der überbrückungshilfe III Plus bestehen. Neu: die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.

Das Update der überbrückungshilfe im Detail

Die überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm überbrückungshilfe III Plus verlängert, das inhaltlich nahezu identisch mit der überbrückungshilfe III ist. Auch in der Plus-Version sind nur Hotels, Gastronomen und andere Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt.

Hier einige Insights und Neuerungen der überbrückungshilfe III Plus:

• Die maximale monatliche Förderung in der überbrückungshilfe III und der überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.

• Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro. Das heiß;t 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließ;ungsmaß;nahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

• Unternehmen, Hotels und Gastronomen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Zur Berechnung wird folgende Regel angewandt: Auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 erhalten Sie einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Unser Tipp: Ihr eigener Hotelshop zum Verkauf von Hotelprodukten an Ihre Gäste – förderfähig durch die überbrückungshilfe!

Stammgästen ein Stück Lieblingshotel nach Hause liefern, auch wenn das Hotel geschlossen hat. Das ist im Corona-Jahr 2020 über 15.000-mal erfolgt. Diese Zahl zeigt, dass Hotelprodukte beim Endkunden beliebt sind – ob das Kopfkissen, die Matratze oder die Pflegeprodukte.

Mit HOTELSHOP.one erhalten Sie einen eigenen Hotelshop mit Produkten aus Ihrem Hotel und können diese an Ihre Gäste verkaufen. Abwicklung, Bezahlung, Retouren und rechtlichen Fragen übernimmt HOTELSHOP.one – Sie erhalten bei jedem Verkauf eine Provision.

Durch folgende Passage in der überbrückungshilfe III sind digitale Maß;nahmen förderfähig, explizit auch die Erstellung eines Onlineshops:

Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaß;nahmen sind beispielhafte Maß;nahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16. Diese oder ähnliche Maß;nahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maß;nahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maß;nahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Die Liste benennt nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt.

Beispiele für Investitionen in Digitalisierung gemäß; Ziffer 2.4 Position 14

• Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops

• Eintrittskosten bei groß;en Plattformen

• Lizenzen für Videokonferenzsystem

• Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten

• Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen

• Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.) Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten.

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Ihr Vorteil: Die Erstellung Ihres Shops in der Community-Version kostet Sie keinen Cent und benötigt lediglich zwei Stunden Ihrer Zeit. Informieren Sie sich jetzt über einen eigenen Hotelshop.

Die überbrückungshilfe 3 ist für viele Unternehmen von Relevanz, jedoch vor allem für Hotels und Gastronomiebetriebe, welche in dieser Pandemie am meisten einstecken mussten.

Die wichtigste Disziplin für Hoteliers und Gastronomen ist aktuell den überblick zu behalten, was gilt in meinem Bundesland, kann und darf ich öffnen und unter eben unter anderem auch die Frage welche Aufwendungen meines Unternehmens werden von der überbrückungshilfe abgedeckt?

Letztere Frage versuchen wir so einfach und übersichtlich wie möglich zu beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies eigens Recherchierte und unverbindliche Aussagen sind, welche jedoch immer mit jeweiligen Quellenangaben nachvollzogen werden können.

Inhaltsverzeichnis

• Habe ich Anspruch auf die überbrückungshilfe 3?
• Welche Fixkosten sind förderfähig?
• Bis wann kann ich die überbrückungshilfe 3 beantragen?
• Wie beantrage ich die überbrückungshilfe?

Habe ich Anspruch auf die überbrückungshilfe 3?

Grundsätzlich muss natürlich erst einmal gegeben sein das Sie einen hohen Umsatzeinbruch hatten, was bei den meisten Hoteliers und Gastronomen der Fall sein sollte.

Hier eine schnelle Auflistung der Antragsberechtigten. Erstattet werden:

• bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch

• bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch

• bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019).

Beispiel: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbuß;en liegen trotz Auß;erhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen erstattungsfähigen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 100 Prozent erstattet. Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaß;nahmen investiert – diese werden ebenfalls zu 100 Prozent erstattet.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Auß;erdem wichtig ist das der maximale Förderbetrag 1,5 Millionen Euro pro Monat beträgt. Insgesamt maximal zulässig für den ganzen Förderzeitraum sind 12 Millionen Euro.

Es wird immer jeder Monat einzeln betrachtet und mit dem Vergleichsmonat des Vorjahres verglichen.

Welche Fixkosten sind förderfähig?

Logisch ist das keine Doppelförderung möglich ist, Sie als Gastronom oder Hotelier also keine Fixkosten welche bereits von z.B. der überbrückungshilfe 2 gefördert wurden noch einmal angeben und bezahlt bekommen können.

Ausgaben für Hygienemaß;nahmen (Anschaffung mobiler Luftreiniger (mit Hepafilter oder UVC-Licht) oder Nachrüstung bestehender, einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaß;nahmen oder auch Besucher-/Kundenzählgeräte)

Wir bieten auch Förderfähige Luftreiniger für Gastronomie & Hotellerie.

Mieten und Pachten (Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen).

Variable Miet- und Pachtkosten welche ab dem 1. Januar 2021 eintraten (z.B. Standmieten) zählen nicht.

Weitere Mietkosten (Miete von Fahrzeugen und Maschinen, welche betrieblich genutzt werden und einen entsprechenden Nutzungsanteil haben. Auch Geldspielgeräte, in Gastrobetrieben stehend, zählen dazu). • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaß;nahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten** 

Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro

Wenn Sie als Hoteliers Ihr Hotel Branding und den Umsatz steigern wollen, haben Sie die Möglichkeit bei uns einen Hoteleigenen Online-Shop.

Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen (Stundungszinsen bei Tilgungsaussetzung, Kontokorrentzinsen und Zahlungen für Kapitalüberlassung an Kreditgeber der Unternehmung mit denen ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde (z.B Bankkredite). Nicht enthalten sind Tilgungsraten, Negativzinsen und Verwahrentgelte (auß;er diese sind Fix.)

Finanzierungskostenanteil von Leasingraten (Aufwand für den Finanzierungskostenanteil für Finanzierungsleasingverträge)

•  Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung (Von z.B. Anlagevermögen und gemieteten und geleasten Vermögensgegenständen, einschließ;lich der EDV)

Nicht dazu zählen Ausgaben für Renovierungs- und Umbauarbeiten (auß;er Corona-bedingte Hygienemaß;nahmen)

• Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung (inkl. Kälte und Gas)

Grundsteuern

Betriebliche Lizenzgebühren (für z.B. Software-Lizenzen)

Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben (z.B. Telekommunikation, Müllentsorgung oder Straß;enreinigung, Kfz-Steuer oder auch Franchisekosten)

Nicht dazu zählen Variable Steuern wie Gewerbesteuern, Kosten für freie Mitarbeiter, Wareneinsatz, Treibstoffkosten oder auch private Versicherungen.

Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Corona-überbrückungshilfe (3. Phase) anfallen (z.B. Beratungsleistungen welche im Zusammenhang mit der Beantragung stehen).

Personalaufwendungen (Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten berücksichtigt.)

Nicht dazu zählen Geschäftsführer/innen-Gehalt eines/r Gesellschafters/in, der sozialversicherungsrechtlich als selbstständig eingestuft wird, Personalkosten welche vom Kurzarbeitergeld erfasst werden oder auch Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn).

Kosten für Auszubildende (Lohnkosten, Berufsschulkosten oder auch Kosten für Dual Studierende)

Nicht dazu zählen Kosten für Praktikanten oder auch weitere Kosten welche nur indirekt mit der Beschäftigung verbunden sind.

Marketing- und Werbekosten (Nur so hoch wie die entsprechenden Ausgaben aus 2019)

• Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages (Planmäß;ige handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Coronabedingte auß;erplanmäß;ige handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens)

**Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der baulichen Maß;nahmen reicht hingegen nicht aus (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich).

Die Kosten, die ab November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen. Die Kosten März 2020 bis Oktober 2020 können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden. Dabei ist für jeden einzelnen Monat die Höchstgrenze von 20.000 Euro zu beachten.

Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaß;nahmen umfassen z. B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder. Auß;erdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei groß;en Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maß;nahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO).

Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.

Bis wann kann ich die überbrückungshilfe 3 beantragen?

Es ist bis 31. August 2021 möglich eine Förderhilfe im Rahmen der überbrückungshilfe 3 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 zu beantragen.

Sinnvoll ist jedoch es vorher zu tun und dabei alle 8 Förderfähigen Monate mit einzubeziehen und die zukünftigen realistisch zu prognostizieren um hohe Rückzahlungen zu vermeiden.

Sollte der Umsatzeinbruch dann doch höher liegen als prognostiziert kann ein änderungsantrag eingereicht werden.

Gerade für die Hotels und Restaurants ist es schwierig zu prognostizieren wann wieder geöffnet werden kann, weshalb mit einem änderungsantrag gerechnet werden sollte.

Wie beantrage ich die überbrückungshilfe?

Grundsätzlich muss der Antrag durch einen prüfenden Dritten überprüft und digital eingereicht werden. Einfach gesagt läuft alles über Ihren Steuerberater.

Es ist aber auch möglich es über einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt zu beantragen.

Für den Antrag benötigt werden neben ganz üblichen Informationen über Ihr Restaurant/Hotel